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Taschenmesser ade? – Bundesrat diskutiert heute über Verbot

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Die im Bundesrat geforderten Messerverbote, insbesondere die großflächigen Verbotszonen, stoßen auf einstimmige Kritik von Branchenverbänden.

Unterstützt von Brandenburg haben Niedersachsen und Bremen einen Gesetzentwurf für den Bundesrat formuliert, der ein Messerverbot an vielen öffentlichen Orten vorsieht. Zudem könnte es zukünftig generell verboten sein, Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 Zentimetern öffentlich mitzuführen. Derzeit sind bis 12 Zentimeter erlaubt. Die Initiative soll als Vorsorgemaßnahme das Sicherheitsgefühl der Bürger verbessern und wird heute im Bundesrat beraten.

(Foto: Pixabay)

Der Bundesverband des Schneidwaren-Fachhandels (BSB), der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), die Deutsche Messermacher Gilde (DMG) und die Branchenzeitschrift Messer Magazin kritisieren die Gesetzesinitiative. Verbote seien keine Lösung des Kriminalitätsproblems, sondern eine Kriminalisierung unbescholtener Bürger.

„Damit werden dann normale Bürger wegen harmlosen Taschenmessern in der Hosentasche oder im Rucksack kriminalisiert“, erklärt Hans Joachim Wieland, Chefredakteur von Messer Magazin. Auch sonst würden die geplanten Verschärfungen wie das Besitz-Verbot für Springmesser am Problem vorbei gehen: „Diese und viele andere Messer dürfen schon seit 10 Jahren nicht mehr geführt werden – was soll jetzt also ein weiteres Verbot bewirken“, fragt BSB-Vorsitzende Andrea Müller. „Und da sich Kriminelle sowieso nicht an Gesetze halten, werden durch die ausnahmslos auf allen Straßen geplante 6-Zentimeter-Beschränkung für Messer wieder nur die rechtschaffenen Bürger gegängelt und bevormundet.“

Die Lösung für Alltagskriminalität und rechtsfreie Räume seien nicht unsinnige Verbote, die Normalbürger kriminalisieren, sondern mehr durchsetzungskräftige Polizei auf den Straßen.

fh

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