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Todesursache: Hunderiss

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Das hessische Umweltministerium weigert sich, die Zahl der von wildernden Hunden gerissenen Wildtiere in die jährliche Streckenliste aufzunehmen, berichtet die Jägervereinigung Oberhessen in einer Pressemitteilung von heute.

Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) habe dies Ende Februar in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Wiebke Knell unter anderem damit begründet, dass die Jagdbehörden die Streckenmeldungen der Jäger „nur sehr eingeschränkt verifizieren“ könnten und diese deshalb „wenig belastbar“ seien. Hinz gehe also indirekt davon aus, dass die Jäger bei den Streckenlisten mogeln.

FDP-Landtagsageordnete Wiebke Knell (Foto: JVO)

Außerdem bezweifle die Umweltministerin, dass die Jäger das nötige Fachwissen hätten, „um ein gerissenes Reh zweifelsfrei einem wildernden Hund als Täter zuzuordnen“. Dazu seien „Expertenwissen oder unmittelbare Augenzeugen notwendig“. Denn in Hessen seien „Wölfe, Luchse, wildernde Hunde und Füchse grundsätzlich als Prädatoren für Rehwild denkbar“. Laut offiziellem Luchsbericht seien jedoch 2017 in Hessen nur 4 Luchse bestätigt worden. Wölfe würden nur ganz vereinzelt das Land durchstreifen. Luchs- und Wolfsrisse dürften deshalb eher selten vorkommen.

Die liberale Landtagsabgeordnete Knell betonte in ihrer Anfrage an die Ministerin, dass „vor dem Hintergrund der Vielzahl der von wildernden Hunden gerissenen Wildtiere genauere Angaben notwendig sind“. Bisher werde in der hessischen Streckenliste unter „Fallwild“ allerdings nur zwischen „verunfallt“ (Verkehrsopfer) und „sonstigen“ Todesursachen unterschieden. Weil aber jährlich bis zu 3.200 Rehe unter „sonstigen Todesursachen “ aufgeführt würden, hätten schon im Mai 2015 die Jagdvereins-Delegierten beim hessische Landesjägertag aufgrund eines Antrags der Jägervereinigung Oberhessen (JVO) gefordert, von wildernden Hunden gerissenes Wild gesondert auszuweisen.

„Wir wollen mit konkreten Zahlen die Diskussion um wildernde Hunde versachlichen und das ganze Ausmaß dieser Tierschutzproblematik deutlich machen“, begründete der Vorsitzende der Jägervereinigung, Helmut Nickel, seinerzeit den Antrag. Viele Rehe mit „sonstiger“ Todesursache seien wahrscheinlich von Hunden gerissen worden. Man habe daher in dem Antrag gefordert, die Streckenliste und in die Abschussliste mit einer Spalte „wildernde Hunde“ als Fallwildursache aufzunehmen.

Die hessischen Grünen wollen den Abschuss von wildernden Hunden jedoch verbieten oder stark einschränken. Konkrete Risszahlen wären dabei offenbar eher hinderlich. Erst Mitte Februar veranstaltete die  Öko-Partei im Landtag ein „Fachgespräch“ zum Thema „Passen Haustierabschuss und Fallenjagd noch in unsere Zeit?“

pm

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