In einem Schreiben vom 21. Oktober an die Unteren Jagdbehörden empfiehlt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, die herbstlichen Gesellschaftsjagden durchzuführen.
Die Behörden sollen dies den Jagdausübungsberechtigten im Lande mitteilen. Denn: Wegen der anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen und der akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest sind Bewegungsjagden weiterhin erforderlich.
Zur Durchführung solcher herbstlichen Jagden in Zeiten von Corona hat das NRW-Umweltministerium in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium gemeinsame Empfehlungen ausgearbeitet. Diese Hinweise orientieren sich an den aktuellen Vorgaben für Nordrhein-Westfalen und sollen den Revierinhabern als praktischer Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der Jagden dienen. Zu berücksichtigen sind im weiteren zeitlichen Verlauf immer die jeweils aktuellen Coronabestimmungen.
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium spricht eine Empfehlung für die Durchführung herbstlicher Gesellschaftsjagden aus (Foto: Markus Deutsch)
Angesichts des Wirrwarrs bei der Entscheidung über die Durchführung von Jagden ist diese Klarstellung vor allem für private Revierinhaber hilfreich.
Der Bundesforst verfolgt drei Modelle angesichts der sich verschärfenden Corona Situation. In manchen Betrieben finden die Jagden unter Anwendung detaillierter Schutzbestimmungen statt; in anderen werden Teilnehmer aus Risikogebieten ausgeladen, es sei denn, sie weisen einen negativen Corona-Test vor; in einem Betrieb werden die Jagden abgesagt.
rdb