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Schuss ins Knie

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Versehentlich hatte ein Jäger bei einer Gesellschaftsjagd bei Detmold im vergangenen Oktober einem Landwirt ins Knie geschossen. Jetzt musste er Jagd- und Waffenschein abgeben.

 

Dies entschied das Verwaltungsgericht in Minden und bestätigte damit die Entscheidung des Kreises Lippe. Der Jäger sei „in jedem Falle leichtfertig im Umgang mit Waffe und Munition gewesen“, urteilte das Gericht.
 
as
 


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