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Gericht soll Jagdzeitenverordnung prüfen

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Verbände unterstützen Klage zur Jagdzeitenverordnung in Schleswig-Holstein.

 

Vertreter des Landesjagdverbandes, des Arbeitskreises Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, des Bauernverbandes, des Waldbesitzerverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Grundbesitz haben beschlossen, ein Klagverfahren gegen die im März von Landwirtschaftsminister Robert Habeck erlassene Jagd- und Schonzeitenverordnung zu unterstützen.
 
Sogar der Deutsche Fischereiverband hat sich der Initiative angeschlossen. Ebenfalls beteiligt sind der Verband der Binnenfischer und Teichwirte sowie der Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden. Gemeinsam befürworten sie ein geschlossenes Vorgehen gegenüber Minister Habeck als Signal der sogenannten Nutzerverbände, die über 45.000 Mitglieder vertreten.
 
Die Verbände sehen in der Jagd- und Schonzeitenverordnung erfolgten Herausnahme einzelner Wildarten aus dem Jagdrecht einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht. Dieses ist nach ihrer Auffassung jedoch rechtlich nur zulässig, wenn besondere Gründe eine derartige Beschränkung rechtfertigen. Dem werde jedoch die vom Ministerium vorgelegte Verordnung nicht gerecht.
 
Nachdem auf politischem Wege alle Bemühungen um eine Entschärfung der Neuregelungen gescheitert seien, könne jetzt nur noch der Weg eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht beschritten werden, so die Verbandsvertreter.
 
Anlass für die Entschließung ist die Einschränkung der Jagdzeiten für zahlreiche Wildarten. Während diese für das Rot-, Dam- und Sikawild im Winter nur teilweise verkürzt wird, entfällt bei diesen Wildarten die mögliche Sommerjagdzeit auf Schmaltiere und Schmalspießer im Juni und Juli bzw. Juli und August. Auf weibliches Rehwild und Kitze ist die Jagd vom 1. September bis 31. Januar zulässig. Die Bejagung von Schmalrehen ab dem 1. Mai entfällt somit. Weiter dürfen nach der Verordnung nur noch Jungfüchse ganzjährig bejagt werden. Altfüchse haben vom 1. Juli bis zum 28. Februar Jagdzeit. Auch die bisherige ganzjährige Jagdzeit des Wildkaninchens ist auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember beschränkt worden. Schließlich wurden die Jagdzeiten für zahlreiche Tierarten vollkommen aufgehoben. So darf etwa die Jagd auf Rebhühner, Fasanenhennen, Höckerschwäne sowie Nebelkrähen und Elstern überhaupt nicht mehr ausgeübt werden. Keine Jagdzeit haben außerdem zahlreiche Gänse-, Enten- und Möwenarten sowie Türkentauben.
 
LJV Schleswig-Holstein
 


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