Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat zwei Ermittlungsverfahren wegen der vermeintlich rechtswidrigen Erlegung von Rot- und Gamswild im Nationalpark Berchtesgaden (Bayern) mangels Tatnachweis eingestellt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sei eine Strafanzeige des Vereins Wildes Bayern im Mai 2019 gewesen. In dieser sei die Auffindung von acht toten Rotwildkälbern im April 2019 beschrieben und der Schluss gezogen worden, dass der Tod der Kälber nur durch die jagdrechtswidrige Erlegung des Muttertiers zu erklären sei.
In einer sich anschließenden Vernehmung von Dr. Christine Miller, 2. Vorstand des Wildes Bayern e.V., habe sie von einem weiteren Fall berichtet, in dem ein Rotwildmuttertier im Dezember 2018 ohne Kalb abgeschossen worden sein soll und auch von Auffälligkeiten bei der Gamswildbejagung. Insbesondere soll im Juni 2018 eine Gamsgeis während der Schonzeit erlegt und anschließend als Gamsbock deklariert worden sein.
Der Verein Wildes Bayern hatte im Mai 2019 Anzeige wegen der vermeintlich rechtswidrigen Erlegung von Rot- und Gamswild im Nationalpark Berchtesgaden erstattet. (Symbolbild: Pixabay)
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, konnte bei den Ermittlungen zur Überprüfung der Jagdpraxis im Nationalpark Berchtesgaden in keinem Bereich der Tatnachweis für eine Straftat mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit geführt werden.
So habe in Bezug auf die Bejagung des Rotwilds nicht nachgewiesen werden können, dass das Muttertier der verendeten Rotwildkälber oder einzelner von ihnen, erlegt wurde. Zwar sei im 18. Dezember 2018 ein Muttertier ohne Kalb erlegt worden, es habe jedoch nicht geklärt werden können, ob dieses im Abschusszeitpunkt noch führend gewesen sei. Zum einen sei nur Tage zuvor im Dezember 2018 ein Kalb ohne Muttertier erlegt worden, zum anderen sei aufgrund des großen zeitlichen Abstands zum Auffinden der verendeten Kälber im April 2019 ein Zusammenhang zu diesen nicht sicher herzustellen gewesen. Bezüglich einer weiteren Jagd am 21. Dezember 2018 habe nicht bewiesen werden können, dass ein Muttertier ohne Kalb geschossen worden sei.
Auch die Erlegung einer Gamsgeis während der Schonzeit im Juni 2018 könne aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Zeugen und des Jägers nicht sicher geführt werden. Dieser ließe sich dahin ein, dass es sich bei dem erlegten Tier entsprechend der schriftlichen Erfassung um einen Gamsbock gehandelt habe. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sei nicht möglich gewesen. Insbesondere habe das erlegte Tier nicht mehr für eine Untersuchung zur Verfügung gestanden.
In Bezug auf die Anzeige gegen den Leiter des Nationalparks Berchtesgadener Land Dr. Roland Baier, würden die Ermittlungen noch andauern.
PM/fh