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Verschwindend geringer Anteil

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Wie das Agrar- und Umweltministerium in Schwerin mitteilte, wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher 5 Anträge auf Jagdverbot gestellt, doch ist es nicht dazu gekommen.

 

„Die Anträge beziehen sich auf 126 Hektar Land. Im Vergleich zur Jagdfläche ist das ein verschwindend geringer Anteil“, sagte die Sprecherin. Nach dem neuen Bundesjagdgesetz, das im Dezember 2013 in Kraft trat, können Grundeigentümer aus ethischen Gründen die Jagd auf ihren Flächen ablehnen.
 
Die Geschäftsführerin des Landesjagdverbandes, Kati Ebel, rechnet nicht mit vielen Anträgen. Und auch der Sprecher der Landesforstanstalt in Malchin, Felix Adolphi, sieht nicht die Gefahr, „dass massenhaft Leute aus der Jagd aussteigen“. Es gehe darum, die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden und den Wildverbiss niedrig zu halten.
 
Damit die Unteren Jagdbehörden in Verwaltungsverfahren sach- und fachkundig über die Anträge auf Jagdverbote entscheiden können, sollen deren Mitarbeiter im Februar zu diesem Thema fortgebildet werden, kündigte das Ministerium an.
PM
 
 


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