Für das geplante Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfung hat das Bundesinnenministerium den Verbänden nach Veröffentlichung lediglich vier Werktage zur Stellungnahme eingeräumt, so das Forum Waffenrecht (FWR) und der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer gemeinsamen Pressemeldung.
Die Verbände im FWR lehnen eine Beteiligung von Gesundheitsämtern bei der Zuverlässigkeitsprüfung ab. (Quelle: Hamann/DJV)
Die im FWR zusammengeschlossenen Verbände würden gegen dieses Vorgehen protestieren. Wenige Tage zuvor habe Stephan Mayer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), auf Nachfrage der Verbände noch erklärt, dass eine weitere Änderung des Waffengesetzes in der aktuellen Wahlperiode nicht geplant sei. Mithilfe des Attentats von Hanau begründe das Ministerium jetzt seinen Vorstoß, künftig Gesundheitsämter einzubeziehen, wenn es um die waffenrechtliche Eignung gehe.
Das FWR stelle in seiner nun vorliegenden Stellungnahme klar, dass diese weder Fachkompetenz, noch überhaupt Informationen hätten, die einen Sicherheitsgewinn bringen könnten. Es brauche keine weiteren Abfragen von weiteren Behörden. Vielmehr müssten dringend Verfahrensabläufe verbessert werden, um die schon jetzt weitgehenden Überprüfungsmöglichkeiten überhaupt effizient nutzen zu können. Zudem würden die Verbände klarstellen, dass die zurückliegenden Monate bereits gezeigt hätten, dass Gesundheitsämter begrenzte Kapazitäten hätten und deren Einbeziehung zu einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung führen werde.
“Wir haben ein generelles Problem im Vollzug des Waffengesetzes und keine Lücken in diesem selbst, die noch zu füllen wären”, sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Dies zeige insbesondere der Fall Hanau: Der Attentäter sei zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung seien trotzdem nicht angeordnet worden.
Immer weitere Vorgaben und Abstimmungsprozesse würden die beteiligten Behörden schon jetzt überfordern. Deutlich mache dies auch die erst vor einem Jahr im Waffengesetz eingeführte Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Die Frist zur Untätigkeitsklage sei anfänglich häufig überschritten worden. Auch jetzt würden Prüfung und Datenweitergabe teils noch stotternd verlaufen. Werde der Jagdschein beispielsweise nicht fristgerecht verlängert, weil die waffenrechtliche Abfrage beim Verfassungsschutz zu lange dauere, würden praktische Probleme drohen: Jagdpachtverträge würden plötzlich nichtig, der Munitionsbesitz illegal. Gleichsam unbefriedigend sei die schleppende Erlaubniserteilung für Sportschützen und Sammler, wenn sich ein Verfahren über Monate hinziehe.
Halte das BMI trotz der aufgeworfenen Fragen an der Änderung des Waffengesetzes fest, sollte nach Auffassung der Verbände auch die Möglichkeit genutzt werden, die handwerklichen Fehler der letzten Änderung des Waffengesetzes zu korrigieren. Dazu würden vor allem die vollkommen unbefriedigenden Regelungen zu den Magazinen gehören, welche sowohl in Lang- wie Kurzwaffen eingesetzt werden können sowie die unnötige Begrenzung der Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen bei der sogenannten gelben Waffenbesitzkarte.
PM FWR/DJV/fh