ASP-Maßnahmen: Zaunbau läuft nach erstmaligem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in Hessen unter Hochdruck, Sammelstelle für Tierkadaver in Groß-Gerau eingerichtet.
Zur Abgrenzung der Kernzone hat der Kreis Groß-Gerau mit dem Bau von Elektrozäunen begonnen. Am Montag informierten sich Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (Bild rechts) in Nauheim über den Fortgang der Arbeiten, um die Afrikanische Schweinepest einzudämmen. Auch Matthias Gerstner, Amtstierarzt RP Darmstadt von der Task Force Tierseuchen, ist mit vor Ort (Quelle: HMLU)
„Nachdem am vergangenen Samstag die seltene Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Hessen bei einem toten Wildschwein nachgewiesen worden ist, sind bereits verschiedene Maßnahmen angelaufen“, berichtet das Hessische Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung gestern Abend. Neben dem Veterinäramt am Landratsamt Groß-Gerau sei eine Sammelstelle für Tierkadaver einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut worden. Weitere derartige Stellen sollen im Kreisgebiet errichtet werden.
„Es kommt jetzt darauf an, dass wir schnell und wirkungsvoll alle Schritte unternehmen, damit es zu keiner Ausbreitung kommt und wir die wirtschaftlichen Schäden gering halten,“ sagte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. Der kniehohe Elektrozaun sei mit einer Spannung von 7.000 Volt belegt, für wichtige landwirtschaftliche Wege und vielbefahrene Radstrecken gebe es Durchlässe.
Rund elf Kilometer Zaun sollen in den nächsten Tagen von der A 67 bis hinüber zum Rhein (Kornsand) errichtet werden. Die ersten drei Kilometer waren bereits am Nachmittag fertig. „Die Geschwindigkeit, in der die Zäune errichtet werden, ist beeindruckend,“ sagte Jung. Die Zäune im Süden, der Rhein im Westen, die A60 im Norden und die A67 im Osten würden eine sogenannte Kernzone bilden. In dieser werde vermehrt nach Kadavern weiterer Wildschweine gesucht.
15 Kilometer „Restriktionszone“ um den Fundort
Um den Fundort gelte nun im Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone (siehe Grafik). Betroffen von der Restriktionszone seien neben dem Landkreis Groß-Gerau der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Offenbach sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden.
Seit Montag (18. Juni 2024) würden die betroffenen Kreise Allgemeinverfügungen veröffentlichen, in denen Regeln für diese Restriktionszone definiert seien. Die Verfügungen hätten die Kreise gemeinsam mit den Regierungspräsidien, dem Ministerium und weiteren Experten, etwa vom Friedrich-Loeffler-Institut, erarbeitet. Unter anderem werde darin der Umgang mit Schweinen und deren Haltung geregelt. Innerhalb der Zone gebt es rund 75 Betriebe, die insgesamt 5.600 Schweine halten.
Ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone soll dazu führen, Wildschweine nicht aufzuschrecken. Aus gleichem Grund dürfen landwirtschaftliche Flächen derzeit nicht maschinell bewirtschaftet werden. Es sei möglich, Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten. Diese werde in Abhängigkeit von den Flächen unter Auflagen erteilt werden, z.B. Absuche der Fläche auf Wildschweine/Wildschweinkadaver oder deren Überreste. Das Ernten/Pflücken mit der Hand sei nicht untersagt. Im Zweifelsfall sollte generell Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen werden.
Für die gesamte Zone sei eine Leinenpflicht für Hunde erlassen worden. Zudem sei jedes verendet aufgefundene Wildschwein der Behörde unter Angabe des genauen Fundorts zu melden. Wer ein verendetes Wildschwein entdecke, könne den Fund auch dem Bürgertelefon (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr) des Kreises Groß-Gerau melden. Der Kreis habe die beiden Allgemeinverfügungen auf der Homepage www.kreisgg.de veröffentlicht.
PM/fh