Kein Totalverbot für Messer
Das neue Waffengesetz wurde am 22. Februar im Deutschen Bundestag verabschiedet. Vermutlich wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 14. März so zustimmen.
Peter Brade
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter dürfen zukünftig nicht mehr geführt werden.
Dies gilt nicht:
– für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
– sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
– sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
-hei-
Peter Brade