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Weiterer Wolf zum Abschuss freigegeben

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Nachdem in Wildeshausen im Landkreis Oldenburg ein Wolf in einem Wohngebiet gesichtet wurde, hat das niedersächsische Umweltministerium für den Notfall auch drastische Maßnahmen genehmigt.

 

Wegen der befürchteten Gefahren dürfe das Tier mit Gummigeschossen vergrämt, betäubt oder in letzter Konsequenz auch getötet werden. Das berichtet unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
 
Am Sonntagabend hat ein Wolf ein Wohngebiet in Wildeshausen durchkreuzt. Am Montagmorgen wurde vermutlich derselbe Wolf im 15 Kilometer entfernten Großenkneten gesehen – nach Angaben eines Bewohners ebenfalls in der Nähe von Wohngebieten. Als Konsequenz erteilte das niedersächsische Umweltministerium am Montagabend die Genehmigung, das Tier „gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten“, heißt es in einer Pressemitteilung.
 
Mit dieser Entscheidung wurde innerhalb von nur einer Woche bereits der zweite Wolf in Deutschland zum Abschuss freigegeben. Anders als im ersten Fall wurde jedoch keine personenbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt.
 
Auf Anfrage der DJZ gab das Umweltministerium bekannt, dass verschiedene Personen eine Erlaubnis zur Immobilisierung des Wolfs bekommen könnten. Konkret seien dies „z.B. Kreisveterinäre, andere Amtspersonen wie Polizisten, ggf. auch Wolfsberater oder andere Personen, die ausreichende Kenntnisse zum Wolf und im Umgang mit Waffen haben.“ Es sei jedoch nicht beabsichtigt, die Jägerschaft allgemein zu beteiligen. Dies sei mit der Landesjägerschaft (LJN) auch so abgesprochen.
 
Der auffällig gewordene Wolf soll jetzt eingefangen werden. Dazu soll er betäubt und zur kurzfristigen Beobachtung in eine Auffangstation gebracht werden. Anschließend soll er mit einem Sender versehen und wieder in die Freiheit entlassen werden.
 
Durch solche unangenehmen Reize erhofft sich das Ministerium, dass der Wolf eine Scheu gegenüber Menschen bekommt. Erst wenn die Vergrämungsmaßnahmen keinerlei Erfolg erzielten, bzw. das Tier aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeige, sei ein Abschuss in Erwägung zu ziehen, betont das Ministerium in einer Mitteilung.
 
Eine Tötung des Tieres sei nur unter den Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes zulässig. Kein in Niedersachsen lebender Wolf habe bislang ein aggressives Verhalten gegenüber dem Menschen gezeigt, heißt es in der Mitteilung weiter.
 
sj
 


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