Am 21. April fanden Spaziergänger in Hartenfels (Rheinland-Pfalz) den Kadaver eines Wolfes.
Der Abschuss des Wolfes ist ein schwerer Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. (Foto: PI Montabaur) |
Einer Pressemeldung der Polizei vom 23. April zufolge wurde der Grauhund offensichtlich mit einer großkalibrigen Waffe erlegt. Vermutlich handelt es sich um den Wolf, der schon Ende Februar im Landkreis Neuwied von einem Wanderer beobachtet und fotografiert wurde. Eine genetische Untersuchung soll nun klären, ob es sich um einen erbreinen Wolf handelt. Die Universität Berlin wird Herkunft und Stammbaum des Erlegten analysieren.
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) und der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz verurteilen diesen Vorfall scharf. Wir sind entsetzt über diese traurige Nachricht Der Wolfsabschuss muss lückenlos aufgeklärt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden! Sollte es sich dabei um einen Jäger handeln, hat dieser mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug des Jagdscheins zu rechnen, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael.
Der Abschuss des Wolfes ist ein schwerer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, werden mit 1.000 Euro belohnt. Die Kriminalinspektion Montabaur nimmt sie entgegen: Tel.: 0 26 02 / 9 22 60.
Der Grauhund wurde offenbar mit einer großkalibrigen Waffe erlegt. (Foto: PI Montabaur) |
Zur Meldung: Wolf im Westerwald