Ein Verbandsrichter soll von seinem Amt ausgeschlossen werden, wenn an seiner Zuchtstätte oder seinem Wohnsitz Hunde gezüchtet werden, die keiner anerkannten Jagdhunderasse angehören. So ein Beschluss des Jagdgebrauchshundverband (JGHV). Die DJZ hat den JGHV-Präsidenten befragt.
DJZ: Ein Verbandsrichter soll von seinem Amt ausgeschlossen werden, wenn an seiner Zuchtstätte oder seinem Wohnsitz Hunde gezüchtet werden, die keiner anerkannten Rasse angehören. Wie begründen Sie diese Entscheidung?
Walch: Aus der besonderen Stellung des Verbandsrichters im Jagdgebrauchs-hundewesen ergibt sich seine besondere Verantwortung für die Förderung des Zuchtwesens anerkannter / zugelassener Jagdgebrauchshunderassen. Verbandsrichter, die für den jagdlichen Einsatz Hunde züchten und/oder führen, die nicht zu Leistungs-prüfungen des JGHV zugelassen sind, schädigen die Glaubwürdigkeit der Richterschaft und konterkarieren die Arbeit der Zuchtvereine in ihrer Bemühung der Jägerschaft leistungsstarke, wesensfeste und gesunde Hunde für die tierschutzkonforme und effektive Jagdausübung zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt, wenn derlei Hunde an der Zuchtstätte des Verbandsrichters von Dritten gezüchtet werden.
Das Präsidium des JGHV wird durch diese Ergänzung in der Verbandsrichterordnung in die Lage versetzt, hier im Bedarfsfall entsprechend handeln zu können. Es kann nicht sein, dass ein und dieselbe Person an einem Tag auf einer Anlagenprüfung eines unserer Zuchtvereine richtet und tags darauf mit einem wilden Kreuzungsprodukt auf einer Jagd aufschlägt. Wer als Jäger tatsächlich meint, dass er mit solch einem Hund auf der Jagd besser „angezogen“ ist, dem können wir dies nicht verwehren.
Ein Verbandsrichter ist den Interessen unseres Verbandes verpflichtet. Wenn er das nicht will, muss er sich von uns trennen.
DJZ: Die Entscheidung schlägt große Wellen.
Walch: Schlägt diese Entscheidung wirklich große Wellen? Nach unserer Beobachtung handelt es sich bei dem vermeintlichen Aufschrei in den sozialen Medien in erster Linie um eine überschaubare Anzahl von Personen aus dem Umfeld der „Meuten“. Dieser Personenkreis füttert mit einer Fülle von Halbwahrheiten das Netz.
Mal ganz ehrlich: diese Leute konnten vorher nicht mit uns – und wir nicht mit ihnen. Wer sich sachlich informieren wollte, hatte dazu reichlich Gelegenheit. Der Antrag wurde im Februar veröffentlicht.
DJZ: Hätten Sie im Nachhinein anders gehandelt?
Walch: Ja! Dieser Antrag hätte schon vor vielen Jahren gestellt werden müssen, um jedem klar zu machen, wo wir stehen.
DJZ: Es ist sicher schwer, gute Richter zu finden. Deren Qualität ist doch von den von ihnen geführten Hunderasse unabhängig. Glauben Sie nicht, dass Sie sich mit dieser Entscheidung ins eigene Fleisch schneiden?
Walch: Wir haben einen sehr großen Pool an erfahrenen und guten Richtern aus den unterschiedlichsten Lagern. Entscheidungen sind dazu da, getroffen zu werden! Die Hauptversammlung des JGHV hat eine klare Entscheidung getroffen. Wir brauchen und wollen diese Personen nicht. Punkt!
Karl Walch ist seit 2018 Präsident des JGHV (Foto: Sophia Lorenzoni)
DJZ: Jawina unterstellt Ihrem Verband, dass eine JGHV-Ahnentafel 30 Generationen Inzucht nachweist. Was sagen Sie zu dem Vorwurf?
Walch: So, tut Jawina das? Ich wusste bislang nicht, dass Jawina ein Pseudonym für züchterischen Sachverstand ist. Chatroomkynologen sind mir zutiefst suspekt. Allzu oft gewinnt man hier den Eindruck, dass das Erzählte reicht und nicht das Erreichte zählt.
Aber zurück zu Ihrer Frage:
Erstens: Der JGHV ist kein Zuchtverband und stellt auch keine Ahnentafel aus.
Zweitens: Die uns angeschlossenen Zuchtverbände züchten gem. der Rahmen-zuchtordnung des VDH nach strengen Regeln. Zu diesen Regeln gehört auch die Gesundheitsvorsorge innerhalb der jeweiligen Rasse und damit auch die Frage von Inzuchtdepressionen. Da diese Dinge in unseren Zuchtverbänden überprüft werden, fallen auch immer wieder Hunde auf, die nicht dem züchterischen Ziel entsprechen. Das ist so. Interessant wäre es, wenn uns der Autor des von Ihnen angesprochenen Artikels wissen ließe, was er unter Inzucht versteht und wie er(!) Leistungszucht auf bestimmte Merkmale gestalten würde.
Eine Gegenfrage meinerseits: Ist ein Mischling wirklich gesünder, oder ist es vielmehr nicht so, dass seine Gesundheit und die seiner Verwandtschaft gar nicht untersucht wird? Dann ist freilich alles klar: wenn man’s nicht untersucht, weiß man’s nicht und wenn man’s nicht weiß, hat er nichts. Wahrlich, eine super Logik!
DJZ: Warum sollte ein Hund, der körperlich zur jagdlichen Arbeit in der Lage ist, sein Können bei einer Brauchbarkeitsprüfung unter Beweis gestellt hat, nicht zur Jagd und – wenn es gesundheitlich zu verantworten ist – auch zur Zucht eingesetzt werden?
Walch: Brauchbarkeitsprüfungen sind Ländersache und unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich des JGHV. Viele Bundesländer haben aber erkannt, dass Jagdgebrauchshunde aus den Zuchten der JGHV-Mitgliedsvereine für die Jagd, das Wild und nicht zuletzt für den Jäger eine weit bessere Alternative sind, als Abkömmlinge wilder Experimentalzuchten. Das Risiko einen zur Jagd untauglichen Hund aus einer über viele Jahrzehnte kontrollierten Zucht zu bekommen, ist ungleich geringer, als bei einer „Gebrauchskreuzung“. Aus diesem Grund werben nicht nur wir als Dachverband, sondern auch die Landesjagdverbände für Hunde aus der Zucht der JGHV-Mitgliedsvereine.
Brauchbarkeitsprüfungen sind keine Anlageprüfungen. Nur wenn die Anlagen der zur Zucht in Frage kommenden Hunde und möglichst viele ihrer Verwandten geprüft wurden, kann man etwas zum züchterischen Wert eines Tieres aussagen. Eine Brauchbarkeits-prüfung trifft hier keine verwertbare Aussage. Sie ist deshalb für die Zuchtlenkung völlig untauglich.
Das Interview führte Sophia Lorenzoni
Die Meinung des Heideterrierzüchters und ehemaligen JGHV-Richters finden Sie hier