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Wolf bleibt „offen“: OVG weist Beschwerde zurück

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Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

OVG-Beschluss: Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes bleibt in Kraft (Foto: guukaa /AdobeStock)

„Gegen die vom NLWKN erteilte Genehmigung im sog. „Schnellabschussverfahren“, die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt“, heißt es in einer Medienmitteilung. Das VG Oldenburg habe dies vorläufig zurückgewiesen. Dagegen habe die Antragstellerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt, die mit einer Entscheidung vom 29. März ebenfalls zurückgewiesen worden sei. Damit laufe die Entnahme weiterhin bis maximal zum 12. April. Über den Antrag zum Schnellabschussverfahren werde das VG Oldenburg in der Sache noch entscheiden.

fh

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