Der Wolf ist so gut wie im niedersächsischen Jagdrecht (Foto: Symboldbild; WikiCommons)
Wolf ins Jagdrecht – Niedersachsens Agrarausschuss hat entschieden – Enden damit die Debatten?
Der Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtags hat die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht beschlossen. Zufrieden mit dieser Entscheidung zeigte sich die FDP-Landtagsfraktion. Dies sei der erste Schritt in die richtige Richtung, um die Wolfspopulation auf ein verträgliches Maß zu regulieren, erklärte Herman Grupe von der FDP. Mit der stark gewachsenen Wolfspopulation in Niedersachsen sei auch die Zahl der Weidetierrisse gestiegen. Für Nutztierhalter sei die Situation finanziell existenzbedrohend und psychisch sehr belastend. Viele Schäfer hätten schon aufgegeben.
Um das Thema “Wolf im Jagdrecht” war jahrelang gestritten worden. Die Grünenin Niedersachsen bzw. im Landtag hatten auf den Schutzstatus des Wolfes verwiesen. Wölfe sind weiter ganzjährig geschützt, es bedarf weiterhin einer Ausnahemgenehmigung für Abschüsse. Für die Abschüsse sind künftig die Jägerinnen und Jäger zuständig. Derzeit gibt es laut Zahlen der Landesjägerschaft 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und vier residente Einzelwölfe in Niedersachsen.