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Wolf ins Jagdrecht?

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Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE) haben am gestrigen Dienstag in Münster ein Gutachten zum Wolf in der Kulturlandschaft Deutschlands vorgestellt.

Die Verbände fordern die neue NRW-Landesregierung dazu auf, bei der angekündigten grundlegenden Überarbeitung des Landesjagdgesetzes den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten aufzunehmen.

In einer Pressemitteilung erklärt der Landesjagdverband NRW diesbezüglich, dass seine Position zum Wolf davon unabhängig sei und sich zu 100 Prozent an jener des Deutschen Jagdverbandes orientiere, die auf dem Bundesjägertag 2015 verabschiedet wurde.

„Mit Blick auf die gesellschaftliche Diskussion und die Sicherheit unserer eigenen Mitglieder ist es ausdrücklich keine Forderung des Landesjagdverbandes, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen“, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. Vielmehr seien Probleme mit Wölfen ordnungsrechtliche Probleme und müssten auch ordnungsrechtlich behandelt werden.

fh

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