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Wolfschütze vor Gericht

1848


Der Jäger aus dem Raum Köln, der im April den Westerwälder Wolf geschossen hatte, muss sich nun vor Gericht verantworten.

 

Gegen einen Strafbefehl von 2.500 Euro hat der 71-jährige Mann Einspruch eingelegt. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
 
Der Jäger hatte nach eigenen Angaben den Wolf bei Hartenfels für einen wildernden Hund gehalten. Mit dem Abschuss des Grauhundes verstieß er schwer gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
as
 
 
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