“Der WWF jagt Wilderer in Deutschland” titelte Global, das “Magazin für nachhaltige Zukunft”.
Bürger sollen vermutete Wildereidelikte dem WWF mitteilen (Foto: Frank Rakow)
Das erinnert an Bürgerwehren und Selbstjustiz und wäre in einem Rechtsstaat bedenklich. Die Schlagzeile ist auch eine Übertreibung. Richtig ist aber, dass der WWF eine rund-um-die-Uhr besetzte Hotline eingerichtet hat. Dort sollen Bürger vermutete Wildereidelikte mitteilen, auf Wunsch auch anonym. “Wir wollen es Zeugen so einfach wie möglich machen, ihre Beobachtungen zu melden“, so Moritz Klose vom WWF.
Denn nach Ansicht der Nichtregierungsorganisation werden in Deutschland zuviele Luchse, Wölfe und Greifvögel gewildert, und die Täter werden meist nicht ermittelt und gehen straffrei aus. Der private Wildereinotruf ist Teil des WWF Fünf-Punkte-Plans aus dem Jahr 2016. Darin forderte man eine Anti-Wilderei-Offensive der Bundesländer, eine nationale Wildtierbehörde, klare Zuständigkeiten bei Ermittlungen, eine bessere Ausbildung für Justiz und Polizei sowie runde Tische aller Betroffenen einschließlich Tierhalter und Jäger. Nach Meinung des WWF soll auch das Jagdgesetz geändert werden. Dabei gehe es “insbesondere um die Aufhebung des Aneignungsrechts von streng geschützten Arten für den Jagdausübungsberechtigten”.
Die Organisation regt an, gleichzeitig mit der Meldung auch die Polizei zu benachrichtigen. Dennoch ist fraglich, ob eine Doppelstruktur der Sache dient und was der WWF neben PR in eigener Sache eigentlich bezweckt. Ermittlung ist im Rechtsstaat ausschließlich Sache der zuständigen Staatsorgane. Und für die Aufklärung der Bevölkerung ist eine Hotline zur Meldung von tatsächlichen oder vermeintlichen Wildereifällen auch nicht erforderlich. Die Behörden raten, sich bei solchen Anzeigen direkt an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden und keine Umwege über Dritte zu gehen.
Der DJV betont auf Befragen, dass er jegliche Wilderei einschließlich illegaler Tötungen von geschützten Tieren strikt ablehnt und sich für eine entsprechende Strafverfolgung einsetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu seien ausreichend geregelt. “Da die Strafverfolgung in die Zuständigkeiten der Länder fällt, ist die Einrichtung einer Nationalen Wildtierbehörde nicht notwendig”, so DJV-Naturschutzreferent Dr. Armin Winter. Um dem Problem der unzureichenden Aufklärung von Delikten zu begegnen, könnte bei einer ausgewählten Staatsanwaltschaft in Deutschland der Schwerpunkt „Umweltkriminalität“ eingerichtet werden und mit entsprechendem Personal das Fachwissen gebündelt werden. Die seitens des WWF geforderte Abschaffung des Aneignungsrechtes von streng geschützten Arten durch Jäger lehnt der DJV ab.
rdb