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Zur falschen Zeit am falschen Ort

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Ein Jäger erlegte in Horb (a. Neckar) ordnungswidrig einen Gamsbock. Nun droht ihm eine hohe Geldbuße.

 

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Wurde einem Horber Jäger zum Verhängnis: ein eingewechselter GamsFoto: J.Weber
Als der Weidmann Josef  J. den Gamsbock erlegte, war ihm nicht bekannt, dass er mit seinem Schuss gegen das Bundesjagdgesetz § 39, Absatz 3 verstößt. Dies verbietet die Jagd auf Wild, dass nicht im Abschussplan aufgeführt ist. Für seltene Tiere wie die Gams bedarf es einer Extra- Genehmigung.
Dass das Stück überhaupt in sein Revier überwechselte, ist auf die Wanderfreude des Gamswildes zurück zu führen. Nach deren Selbständigkeit ziehen sie Kilometer weit, um neue Partner zu finden. „Auf diese Weise verhindern sie Inzucht und fördern ihre Verbreitung”, so der Wildtier- Biologe Martin Strein gegenüber dem Schwarzwälder Boten.
lr
 


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