Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits am 13. Dezember 2006, dass die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften verfassungsgemäß ist.
Peter Brade
Wie das Bundesverfassungsgericht am 12. Januar mitteilte, lehnte der Kläger die Jagd auf Tiere aus Gewissensgründen ab. Er ist Eigentümer eines Grundstücks. Die Fläche ist Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Damit ist er Kraft Gesetzes zur Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verpflichtet.
Der Grundeigentümer klagte gegen diese gesetzliche Regelung, da er diese für verfassungswidrig hielt und scheiterte.
Die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes lesen Sie auf der Webseite:
-hei/pm-
Peter Brade