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DJV bietet kostenfreie Erstberatung und Leitfaden zum Erbrecht

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Mitglieder der 15 Landesjagdverbände unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV) erhalten auf Anfrage eine kostenfreie Erstberatung im Erbrecht.

Mit Vermächtnissen oder Schenkungen Natur- und Artenschutzprojekte der Jägerschaft unterstützen. (Quelle: DJV)

Andreas Alfred Brandt, ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt, bietet im Auftrag des DJV einen telefonischen Service für alle Mitglieder der Landesjagverbände.

Besonders häufig sind Fragen von Hinterbliebenen zum richtigen Umgang mit Waffen nach dem Tod eines Jägers in der Familie.

Broschüre mit Mustertexten und Infos

Der Erbrechtsleitfaden „Nach dem letzten Halali“ bietet ausführliche Informationen zum Thema. Enthalten sind unter anderem Mustertexte für eine Erbeinsetzung, Vermächtnisregelungen sowie Vollmachten und Informationen, die für das Vererben von Waffen wichtig sind. Der Umgang mit Pachtverträgen im Todesfall ist ebenfalls Bestandteil des Leitfadens.

Vielfältige Projekte für ein Vermächtnis

Die rund 30 Seiten starke Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“ stellt verschiedene Projekte des DJV und der 15 Landesjagdverbände vor, die Jägerinnen und Jäger durch Schenkungen und Vermächtnisse unterstützen können. Zu den vielfältigen Natur- und Artenschutzprojekten gehören unter anderem die Deutsche Wildtierrettung e. V., die Naturlandgesellschaft des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, das brandenburgische Schreiadlerprojekt, ProNatur Schleswig-Holstein oder die Stiftung Lebensraum Thüringen. Der DJV bittet als Dachverband um Unterstützung für seine Bildungsinitiative Lernort Natur.

PM

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