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Unerwünscht: Jagd auf Muntjak weiterhin möglich

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Der Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein bleibt erlaubt.

Als invasive Art in Schleswig-Holstein unerwünscht: Die Beseitigung des Vorkommens soll durch Abschuss im Rahmen der befugten Jagdausübung erfolgen (Foto: Roger Hagelstein1/Wirestock Creators /AdobeStock)

Wie der Landesjagverband mitteilt, wurde die Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Bei der Erlegung sei der Muttertierschutz zu beachten. Ferner dürften nur solche Jagdlangwaffen zum Einsatz kommen, die nach den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften für die Jagdausübung zulässig sind. Zudem sei Büchsenmunition zu verwenden, deren Auftreffenergie in analoger Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 a BJagdG auf 100 Meter (E 100) mindestens 1.000 Joule beträgt („rehwildtaugliches Kaliber“). Erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, seien einer Untersuchung auf Trichinen zu unterziehen. Kadaverfunde von verendeten Tieren sollten ebenso wie erlegte Tiere an das LfU gemeldet werden unter invasive.arten@lfu.landsh.de.

fh

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