Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem Schreiben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, bessere Rahmenbedingungen für die Jungwildrettung mittels Drohnen für die bevorstehende Mähsaison zu schaffen.
Ehrenamtliche Jungwildretter leisten einen wichtigen Beitrag für den Tier- und Artenschutz. (Quelle: Julia Döttling)
Die Luftverkehrsordnung solle dazu entsprechend angepasst werden.
„Nach dem Auslaufen von Übergangsvorschriften der EU-Drohnenverordnung sind seit dem 1.1.2024 vor allem für Bestandsdrohnen schärfere Regeln in Kraft – das betrifft insbesondere größere Mindestabstände zu Straßen und Gebäuden und den ständigen Sichtkontakt zum Flugobjekt“, so der Verband. Die aus Tierschutzgründen unerlässliche Jungtierrettung werde damit massiv eingeschränkt. Eine Übergangsfrist sei mittlerweile ausgelaufen. Als Folge könnte ein großer Teil der vom BMEL bis Ende 2022 geförderten Drohnen praktisch nicht mehr eingesetzt werden – entgegen der Bedingung im Zuwendungsbescheid.
Die Jungwildrettung in der Mähsaison werde zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen würden in den frühen Morgenstunden, meist noch vor Sonnenaufgang, eingesetzt. Die in den letzten Jahren massiv gestiegenen regulatorischen Anforderungen würden diese für den Tier- und Artenschutz wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel setzen.
PM DJV/fh