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Zahmes Damwild betäubt und für Jagd ausgesetzt?

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Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd vorher ausgesetztes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben. Jagdverbände distanzieren sich von kriminellen Praktiken und fordern rasche Aufklärung des Falls. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd in Rheinland-Pfalz vorher ausgesetztes Damwild erlegt haben. (Quelle: Rolfes/DJV)

Wie jetzt bekannt wurde, sollen Jagdgäste zahmes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben, das dort kurz vor einer Drückjagd im Dezember 2023 ausgesetzt worden sein soll. Im Fleisch erlegter Tiere konnten Behörden nach der Jagd zudem Beruhigungsmittel nachweisen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und die Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging (Jagersvereniging) verurteilen das Aussetzen und Betäuben von zahmem Gatterwild aufs Schärfste. Insbesondere zum Zweck der Jagd ist dies grundsätzlich verboten. Der LJV wird Strafanzeige stellen.

„Solche kriminellen Praktiken widersprechen unserem Verständnis von Waidgerechtigkeit und haben mit Jagd rein gar nichts zu tun“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die drei Jagdverbände distanzieren sich entschieden von illegalen Praktiken Einzelner, die dem Ansehen von Jagd und Jägern schaden. Die ermittelnden Behörden werden aufgefordert, alles dafür zu tun, die Hintergründe des konkreten Falls aufzuklären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Verantwortlichen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

PM

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