In einigen Bundesländern werden derzeit keine Jagdscheine verlängert. Begründung: Es müssten Verfassungsschutzauskünfte eingeholt werden.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert dagegen und hat Ende vergangener Woche in einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts- und Bundesinnenministerium gefordert, diese Irritationen aufzulösen. „Unklarheiten im Verwaltungsablauf dürfen nicht zu Lasten derjenigen gehen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind“, sagte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es sei abzusehen gewesen, dass die Gesetzesänderung in die Zeit fällt, in der Behörden üblicherweise Jagdscheine verlängern.
Illegaler Besitz von Munition droht (Foto: Pixabay)
In einem dem Schreiben beigelegten Handlungsleitfaden drängt der DJV darauf, dass Behörden den Jagdschein notfalls unter Vorbehalt des Widerrufs verlängern sollten, wenn die Verfassungsschutzabfrage behördenintern zu lange dauert. Jägern, deren Jagdschein Ende März 2020 ausläuft, rät der DJV dringend, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen und sämtliche Unterlagen einzureichen – also Personalien des Antragstellers, Versicherungsnachweis, Gebührenzahlungsbeleg und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.
Illegaler Besitz von Munition droht
Ungeachtet des jeweiligen Landesjagdgesetzes fordert der DJV, dass Jäger, die ihren Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines rechtzeitig stellen, keine rechtlichen Nachteile durch die Änderung des Waffengesetzes erleiden dürfen. In seinem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Horst Seehofer macht der DJV klar: Ein fehlender Jagdschein kann dazu führen, dass ein bestehender Jagdpachtvertrag erlischt. In der Folge kann es zu Schadensersatzforderungen des Verpächters kommen, was Amtshaftungsansprüche gegenüber Behörden und Ländern nach sich ziehen kann. Ohne gültigen Jagdschein besteht für Jäger sogar die Gefahr des illegalen Besitzes von Munition. Selbst Prüfer von Jagdhunden sind auf einen gültigen Jagdschein angewiesen.
Hanau-Attentat offenbart Vollzugsdefizite
Der DJV spricht sich deutlich gegen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts aus. Zwar gehören Waffen und Munition niemals in Hände von Extremisten. Das Attentat von Hanau hat allerdings schwere Vollzugsdefizite offenbart: Die erste Version des Bekennerschreibens lag dem Generalbundesanwalt bereits im November 2019 vor. Das Waffengesetz gab den Behörden bereits zu diesem Zeitpunkt ausreichende Möglichkeiten, diese Tat zu verhindern. Reine Vollzugsdefizite dürfen nicht dazu führen, dass legale, unbescholtene Waffenbesitzer noch mehr belastet werden.
PM DJV