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Jagdverbot wegen Geflügelpest

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In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landwirtschaftsministerium gestern ein vorübergehendes Jagdverbot für Wildvögel erlassen.

Minister Dr. Till Backhaus möchte damit eine „nicht auszuschließende Infektionskette zwischen möglicherweise erkrankter Wildvögeln und Hausgeflügel über den Jäger als Verbindungsglied unterbrechen“.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Auswirkungen der Geflügelpest: Ein vorübergehendes Jagdverbot für Wildvögel wurde angeordnet (Foto: Red.)

Das Jagdverbot ist wie folgt befristet:

a) Grau-, Bläss-, Saat- und Kanadagans sowie Stock-, Pfeif-, Krick- und Tafelente bis zum 15. Januar 2017,
b) Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe bis zum 10. Februar 2017,
c) Ringeltaube, Türkentaube und Höckerschwan bis zum 20. Februar 2017.

fh

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