Am 25. September 2016 ist im Landkreis Cuxhaven ein toter Wolf aufgefunden worden. Zwar muss die genaue Todesursache noch ermittelt werden, doch könnte der Grauhund möglicherweis erschossen worden sein. Darauf deuten zumindest die Verletzungen hin.
„Klar ist, bewahrheiten sich die ersten Informationen, liegt hier ein schwerer Verstoß gegen das Naturschutzgesetz vor. Losgelöst von den noch vielen offenen Fragen, verurteilen wir eine solche Tat auf das Schärfste und erstatten daher Anzeige gegen unbekannt“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen.
Genauso entschieden wendet sich der LJN-Präsident allerdings gegen vorschnelle Schlussfolgerungen und mögliche Vorverurteilungen, die in solchen Situationen schnell entstehen.
Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Wolfssichtungen und Hinweise können dem örtlichen Wolfsberater oder der Landesjägerschaft Niedersachsen (wolf@ljn.de) gemeldet werden (Foto: Shutterstock)
Es gelte zunächst die Untersuchungsergebnisse abzuwarten. Der Fall im Landkreis Cuxhaven werfe derzeit noch viele Fragen auf: So würden erste Informationen vermuten lassen, dass der Fundort des Wildtiers nicht der Ort sei, an dem es getötet worden sei. Da auch der genetische Fingerabdruck noch ausstehe, fehle zudem die Erkenntnis, ob es sich bei dem Exemplar um eines aus dem ansässigen Cuxhavener Rudel handle.
„Sollte es sich um einen Wolf handeln, der dorthin gebracht worden ist – möglicherweise genau mit der Intention, dass er dort gefunden wird – stellt sich natürlich die Frage des warum und wieso“, so Dammann-Tamke weiter. Erst kürzlich habe der Vorfall einer mutmaßlich von einem Wolf gerissenen Kuh genau in dieser Region bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
„Wir von unserer Seite haben höchstes Interesse daran, dass dieser Vorfall lückenlos aufgeklärt wird“, so Dammann-Tamke. Die Landesjägerschaft Niedersachsen setze für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro aus.