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Baden-Württemberg: Biber ins Jagdrecht

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Vor allem wegen „enormer Schäden“ in der Landwirtschaft hält Landwirtschaftsminister Peter Hauk eine Regulierung der Biberpopulation mittelfristig für erforderlich.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg sieht in den aktuellen Aussagen von Landwirtschaftsminister Peter Hauk gegenüber dem SWR-Fernsehen einen wichtigen Anstoß in der Diskussion über den Umgang mit wieder einwandernden Wildarten.

Die regelmäßige und wissensbasierte Prüfung der Aufnahme neuer wildlebender Tierarten unter den zusätzlichen Schutz des Jagd und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sei zentraler Ansatz des neuen Gesetzes, so Landesjägermeister Jörg Friedmann heute in Stuttgart.

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk hält mittelfristig eine Regulierung der Biberpopulation für erforderlich (Foto: Shutterstock)

Wenn der erstmals für 2018 vorzulegende landesweite Wildtierbericht zum Ergebnis komme, dass ein stark gestiegener Biberbestand zu enormen Schäden in Landwirtschaft und Wasserbau führe, müsse die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht ergebnisoffen geprüft werden. Mit dem Schutzmanagement des Gesetzes existiert auch ein Instrumentarium, mit dem sich naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren lassen.

Das Ministerium schätzt die Biberpopulation auf inzwischen mehr als 3.500 Tiere.

PM/fh

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