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NRW-Jagdgesetz ist TOP 1

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Nach erfolgreicher Volksinitiative darf sich der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch erneut mit dem umstrittenen Landesjagdgesetz befassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird sich um 15.30 Uhr im Düsseldorfer Landesparlament unter dem 1. Tagesordnungspunkt über das Anliegen der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht beraten. Danach muss das Vorhaben erneut ins Landtagsplenum.

„Das Signal der Volksinitiative ist klar. Der Landtag soll keine Gefälligkeitsgesetzgebung für bestimmte Gruppen gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Mehrheit von Land und Leuten machen“, so NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg. Jetzt werde hoffentlich das Werk aus dem Haus des Ministers Johannes Remmel (Grüne) überhaupt erstmals ordentlich beraten.

PM/fh

» Landesjagdgesetz in NRW tritt am 1. Juli in Kraft …

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