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Grimbarts Tod im Wohngebiet

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In Morsbach-Erblingen im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen geriet ein Jäger ins Visier der Unteren Jagdbehörde, weil er einen Dachs im Ortsbereich streckte.

Peter Brade

Auf Bitte der Polizei soll der Jagdpächter den Dachs erlegt haben, der sich kurz zuvor in der Ortsmitte unter einigen Büschen eingeschoben hatte. Jetzt ermitteln die Behörden, ob dies im „befriedeten Bezirk“ erlaubt war.
 
Das Problem: Es bestehen zwei Darstellungen. Anwohner werfen dem Jäger mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Sie behaupten, ein Dachs sei einer Treibjagd im benachbarten Jagdrevier entkommen und unter das Gebüsch im Dorf geflüchtet. Sie verständigten die Polizei, diese rief den zuständigen Jagdpächter. Der habe mit einem Revolver auf den Dachs geschossen, ihn jedoch nur gestreift. Darauf hätte er seinen Hund ohne Erfolg auf den Dachs gehetzt und noch dreimal mit dem Revolver geschossen. Da der Dachs noch nicht tot war, soll der Jäger Grimbart mit einer Holzlatte erschlagen haben.
 
Über das „üble Gerede“ ist der Jagdpächter erbost. Es habe sich um einen altkranken angefahrenen Dachs gehandelt. Von der Polizei habe er das Einverständnis eingeholt, das Tier mit seinem Revolver zu erlösen. Sein Hund habe den Dachs lediglich „gestellt“, mit einer Latte habe er diesen „fixiert“. Derzeit bemüht sich die Untere Jagdbehörde um eine Klärung.
 
 
 
 
-E.B.-
 
Peter Brade

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