Die Forstverwaltung Brandenburg hat Anfang Juli den Einsatz von bleifreier Munition verboten, obwohl sie erst 2005 per Erlass alle Mitarbeiter zur Verwendung von bleifreier Munition verpflichtet hatte.
Grund für das Verbot ist das unkalkulierbare Rück- und Abprallverhalten von bleifreier Munition. Die Gefahren für Bedienstete und Jagdgäste sollten zunächst aufgrund der Fürsorgepflicht geprüft werden, teilte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz mit.
Brandenburg wollte mit dem Erlass 2005 umfangreiche Erfahrungen mit bleifreier Munition sammeln. Aufgenommen wurden tierschutzrelevante, jagdbetriebliche, wirtschaftliche, wildbiologische, waffentechnische und ballistische Aspekte, die in einer Auswertung mit herkömmlicher Munition verglichen werden sollten. Außerdem sollte der Erlass dem Greifvogelschutz dienen, da in der Vergangenheit einige Vögel mit Bleivergiftung aufgefunden wurden.
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