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Fahrerin versäumte Meldung über Wildunfall

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Eine Frau verstieß gegen das bayerische Landesjagdgesetz: Nach einem Wildunfall benachrichtigte sie weder Polizei noch Jagdpächter.

 

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Wer in Bayern nach einem Wildunfall keine Meldung macht, riskiert ein Bußgeld. Foto: Silke Dehe
Bei Neustadt an der Donau hat die Polizei gegen eine Autofahrerin Anzeige erstattet. Sie war an einem Wildunfall beteiligt, versäumte jedoch, diesen bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem Revierinhaber zu melden. Nach bayerischem Landesjagdgesetz (Art. 56 Abs. 2 Nr. 12b) sind Verkehrsteilnehmer, die Schalenwild verletzen oder töten, jedoch zu dieser Meldung verpflichtet. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.
 
Die Regelung soll dem Jäger ermöglichen, verletztes Wild nachzusuchen, sich totes Wild anzueignen und die Streckenliste zu aktualisieren. Er ist deswegen jedoch nicht dazu verpflichtet, sofort an den Unfallort zu eilen und mögliche Gefahren zu beseitigen. 
 


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