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Rheinland-Pfalz: Feuer frei mit Taschenlampe

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Gestern noch eine Ordnungswidrigkeit, heute schon erlaubt. Die Obere Jagdbehörde Rheinland-Pfalz erlaubt ab sofort die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen.

Wegen der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest hat die Obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung (Nr. 32 /2017 am 28.08.2017) zuzulassen.

Die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen erfolgt bis auf Widerruf.

Aber Vorsicht: Die Verbindung von künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe ist nach wie vor verboten und wird streng bestraft.

fh

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