Der Thüringer Jäger, der Ende 2015 bei einer Treibjagd einen weiteren Jagdteilnehmer verletzte, akzeptiert nun doch die Höhe seiner Strafe.
Im September 2015 nahm der 53-Jährige an einer Treibjagd bei Meiningen teil, als das Unglück geschah. Bei einem Sammelpunkt löste sich aus der noch immer geladenen Waffe ein Schuss und verletzte einen Jagdkameraden am Fuß. So schwer, dass dieser einen Zeh verlor. Das Amtsgericht Meiningen verurteilte den Thüringer dafür zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30 Euro, wogegen der Grünrock zunächst Berufung einlegte.
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Die Entscheidung des Landgerichts Meiningen über dieses Urteil sollte ursprünglich am 20. Februar gefällt werden. Doch der 53-Jährige zog zuvor seine Berufung zurück, wie insuedthueringen.de berichtet. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
fh