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Waffengesetz: Änderungen stehen an

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Verfahren zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie läuft.

Zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hat das Bundesinnenministerium eine Verbändeanhörung durchgeführt und die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und Forum Waffenrecht haben zu den geplanten Änderungen Stellung genommen und sehen diese zum Teil kritisch. Der nach der Anhörung wiederholt überarbeitete Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden. Auch das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

Das Waffengesetz muss geändert werden, um Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie umzusetzen. Geplant ist unter anderem die deutschlandweite Legalisierung von Schalldämpfern (Foto: Hans Jörg Nagel)

Das Waffengesetz muss geändert werden, um Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie umzusetzen. Im Zuge der Änderung soll allen Jägern auch der Erwerb von Schalldämpfern ermöglicht werden. Diese Entwicklung – die der DJV seit langem fordert – begrüßen die Verbände. Die wesentlichen Punkte der Änderung auf Grund der EU-Richtlinie betreffen die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Registrierung von Vorderladerwaffen, die Kennzeichnung wesentlicher Waffenteile, das Verbot größerer Magazine und verschärfte Aufzeichnungspflichten für den Handel. Damit sind in erster Linie Händler und Hersteller sowie Sportschützen betroffen.

Der DJV und die anderen im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände kritisieren unter anderem, dass die Änderungen zum Teil deutlich über die Vorgaben der Waffenrichtlinie hinausgehen. Bereits die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im Jahr 2017 stand in der Kritik. Die Änderung brachte umfassende Verschärfungen mit sich, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, ja sogar kontraproduktiv wirken könnten, indem in den Behörden Kapazitäten mit der Regulierung des legalen Waffenbesitzes gebunden werden, die dann für die Bekämpfung des illegalen fehlen.

PM DJV

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