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ASP: Neue Rechtsgrundlage ermöglicht wildschweinfreies Gebiet

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Mit der Verkündung im Bundesanzeiger am 9. November ist heute eine geänderte Schweinepest-Verordnung in Kraft getreten.

Die Änderung der Schweinepest-Verordnung ermöglicht eine Reduzierung der Wildschweinepopulation auf (nahezu) Null (Foto: Peter Diekmann)

Die neue Rechtsgrundlage bietet den Behörden vor Ort die Möglichkeit, im Rahmen der Seuchenbekämpfung den Wildschweinbestand in einer eingerichteten „weißen Zone“ komplett auszulöschen. „Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren“, wie es in einer Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministerium heißt.

Damit kann Brandenburg voraussichtlich ab Mitte November mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ beginnen. Denn dann dürften die beiden Zaunreihen, die um das derzeitige Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens errichtet werden, fertiggestellt sein.

fh

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