Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts stellten am 24. August bei einer im Landkreis Biberach flugunfähigen und verhaltensauffälligen Wasserfledermaus den Virus der Fledermaustollwut fest.
Peter Brade
Da die Fledermaustollwut auf den Menschen übertragbar ist, ist im Umgang mit aufgefundenen Tieren Vorsicht geboten. Eine Gefahr für Menschen besteht nur, wenn ein infiziertes Tier zubeißt. Da Bisse jedoch unbemerkt bleiben können, ist direkter Hautkontakt mit auffälligen Fledermäusen zu vermeiden.
Vom Kot der Tiere geht keine Gefahr aus, teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg am 28. August mit.
Die Fledermaustollwut ist als eigenständige Krankheit von der Tollwut beim Fuchs abzugrenzen.
Empfehlungen des Ministeriums
Menschen, die beruflich oder in ihrer Freizeit Kontakt mit Fledermäusen haben, sollten sich gegen die Fledermaustollwut impfen lassen. Kommt es zum Kontakt mit einem möglicherweise infizierten Tier, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann die wirksame Behandlung einleiten.
Aufgefundene Fledermäuse sollten den zuständigen Behörden oder Fledermaus-Sachverständigen gemeldet und nicht berührt werden.
-hei/pm-