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Baden-Württemberg: Mann gibt Munition ab und kassiert Strafanzeige

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Ein Mann meinte es offenbar gut als er am Dienstag, den 18. Februar, zum Polizeirevier Biberach fuhr, um dort eine Schachtel Munition abzugeben, die er auf einem geerbten Grundstück gefunden hatte.

Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ulm handelte es sich dabei allerdings um erlaubnispflichtige Munition, sodass für den Transport eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig gewesen wäre. Da diese nicht vorhanden war, ist die Polizei von Amts wegen dazu verpflichtet, gegen den Mann ein Strafverfahren einzuleiten.

Um solche Fälle zu vermeiden, gibt die Polizei folgende Hinweise, die beim Fund von Munition oder Schusswaffen unbedingt zu beachten sind:

Ein Mann hatte Munition bei der Polizei abgegeben und dafür eine Strafanzeige erhalten, da er keine waffenrechtliche Erlaubnis hat. (Foto: Pixabay)

– Gehen Sie bei einem Fund von Schusswaffen aus Sicherheitsgründen immer davon aus, dass diese geladen und schussbereit sind. Bei einem unsachgemäßen Umgang kann sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen, der möglicherweise schwerwiegende Folgen nach sich zieht.

– Lassen Sie die Schusswaffe bitte am Fundort. Sichern Sie den Ort ab und verhindern Sie auf jeden Fall den Zugang anderer Personen zur Fundstelle. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in der Nähe sind.

– Verständigen Sie anschließend sofort Ihre Polizei. Die Polizeibeamten stellen dann die betreffenden Gegenstände vor Ort sicher.

– Bei dieser Vorgehensweise haben Sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

– Die Polizei prüft die Gegenstände in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Danach werden sie in der Regel der Vernichtung zugeführt.

aml

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