Schonzeitverkürzungen für Rehwild soll es künftig in der Praxis so gut wie gar nicht mehr geben: Die entsprechende Forderung des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) hat Jagdminister Hubert Aiwanger in die Tat umgesetzt und am 11. März die entsprechende Vollzugsanordnung an alle unteren Jagdbehörden verschickt.
Schonzeitverkürzungen für Rehwild soll es künftig in der Praxis so gut wie gar nicht mehr geben (Symbolbild: darekb22/AdobeStock)
„Darin werden die unteren Jagdbehörden detailliert auf sieben Seiten informiert und aufgefordert, Anträge auf Schonzeitverkürzung ab sofort überhaupt nur noch anzunehmen und zu bearbeiten, wenn sie konkret und umfassend begründet sind“, so der BJV. Ein möglicher Beschluss zu einer Schonzeitaufhebung dürfe demnach nur in absoluten, speziell begründeten Ausnahmefällen ergehen.
Ein genereller, einfacher Hinweis auf Wildschäden reiche dafür nicht mehr aus. Es müsse klar belegt werden, dass übermäßige Wildschäden in einem konkreten Gebiet oder Revier zu befürchten sind, die nur durch eine Schonzeitverkürzung zu verhindern seien. Das Argument, dass die Abschlussplanerfüllung in der regulären Jagdzeit nicht gelungen sei, genüge nicht mehr – sondern es müssten weitere jagdliche und forstliche Aspekte geltend gemacht werden. Sollte dann eine Genehmigung erteilt werden, sei diese zudem räumlich und zeitlich zu begrenzen.
PM BJV/fh