Der DJV stellt ein Frage-Antwort-Papier vor und erläutert, warum der Wolf ins Bundesjagdgesetz sollte. Für die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen sind Jäger die ersten Ansprechpartner, bewaffnete Eingreiftrupps lehnt der DJV ab.
Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat vor diesem Hintergrund vergangene Woche gefordert, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Die Hintergründe erläutert der Dachverband der Jäger jetzt in einem Frage-Antwort-Papier. “Es geht nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagement”, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte weiter zu – insbesondere mit Weidetieren. Diese müssen gelöst werden, sonst schwindet die Akzeptanz des Fleischfressers in der Bevölkerung. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, hingegen ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.
Der DJV lehnt es vehement ab, dass Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftrupps entsenden wollen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen gehe, müsse immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden tätig werden.
Wölfe haben seit vielen Jahren eine Vermehrungsrate von jährlich 30 Prozent: Die Population verdoppelt sich in weniger als 3 Jahren (Foto: Rolfes/DJV)
Der Wolf ist bereits jetzt eine Herausforderung für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. Es ist inakzeptabel, dass der Wolf die schonende extensive Viehhaltung oder den Deichschutz erheblich einschränken könnte. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen einige Fakten und Beispiele:
- Wölfe haben seit vielen Jahren eine Vermehrungsrate von rund 30 Prozent jährlich. Das Wachstum ist exponentiell. Die Population verdoppelt sich in weniger als 3 Jahren
- Dementsprechend nehmen auch die Nahkontakte von Wolf und Mensch zu. Wölfe haben keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Seine Nutztiere gehören zu seinem natürlichen Beutespektrum. Der Wolf muss lernen: Halte dich vom Menschen und seinen Nutztieren fern
- Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 erstmals bundesweit Deichschafe gerissen. Einige haben sich sogar auf ausgewachsene Rinder spezialisiert. 2017 gab es 61 gerissene Kälber und Rinder in Niedersachsen – 3 mal mehr als im Vorjahr
- Im Jahr 2007 haben Wölfe offiziell etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von bundesweit 1.000 Nutztieren erstmals überschritten
- Es ist unmöglich, tausende Kilometer Deich oder Weideland wolfssicher zu zäunen
PM DJV
Frage-Antwort-Papier zum Wolf
Vorbemerkung
Der Wolf polarisiert. Die Rückkehr des Wolfes hat vielfach positive Emotionen geweckt. Vor allem aus der Ferne betrachtet tendieren viele Menschen zu einer gewissen Euphorie. Anderseits führt die Rückkehr auch zu Konflikten im ländlichen Raum.
Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland?
Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) gab es im Monitoringjahr 2016/2017 60 Wolfsrudel mit jeweils 5 bis 10 Individuen, 13 Wolfspaare und 3 residente Einzelwölfe. Die durch den Wolf am häufigsten besiedelten Bundesländer sind Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Der DJV schätzt den aktuellen Bestand an Wölfen im Frühjahr 2018 auf Grund bekannter Mittelwerte von Rudelzusammensetzung und -stärke auf etwa 800 Tiere in Deutschland.
Wie haben sich Übergriffe auf Nutztiere entwickelt?
Die Übergriffe auf Nutztiere haben in den vergangenen 10 Jahren rasant zugenommen. Waren es im Jahr 2007 etwa 30 Fälle, ist die Zahl im Jahr 2016 auf knapp 300 gestiegen. Die meisten Übergriffe fanden 2016 in Brandenburg (91), Niedersachsen (68), Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils 44) statt. Im Jahr 2007 haben Wölfe etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von 1.000 Nutztieren erstmals überschritten.
In Niedersachsen haben sich die Zahlen innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt: Während es im Jahr 2016 251 Nutztierrisse gab, stieg die Zahl 2017 auf 488 an. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Risse von Kälbern und Rindern von 44 auf 61 gestiegen. Im wenig bewaldeten Kreis Cuxhaven wurden im Jahr 2017 95 Risse gemeldet, 22 davon Rinder. Daraufhin ist die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun von 1,20 auf 1,40 Meter erhöht worden. Doch auch diese Zaunhöhe haben Wölfe bereits übersprungen. Kritiker äußern, dass eine stufenweise Erhöhung der Zäune eher einen Trainingseffekt für die physisch robusten und intelligenten Wölfe darstellt.
Wie Zäune tatsächlich gebaut werden müssen, damit Wölfe sie nicht überwinden können, zeigt das Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums über Mindestanforderungen zur Haltung von Säugetieren (2014), etwa in Zoos. Es empfiehlt für Hundeartige wie den Wolf: “Es sind Umzäunungen mit Überhang nach innen, auch glatte Wände bzw. Gräben möglich. Vor allem kleine Arten, wie Füchse und Schakale, aber auch Wölfe, wenn sie Kämpfen ausweichen wollen, klettern und springen äußerst hoch (bis zu 2,8 Meter). Fast alle Arten graben, deshalb sind die Umzäunung bzw. Wände mit Fundament und Untergrabschutz von mindestens 60 Zentimeter Tiefe zu versehen.”
Nachdem er fast ausgerottet war, ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt. Nun wollen Jäger ihn wieder bejagen. Warum?
Es geht jetzt nicht darum, den Wolf zu bejagen, wie anderes Wild. Es geht darum, auffällige Wölfe erlegen zu dürfen. Auffällig sind Wölfe beispielsweise, wenn sie keine Scheu vor dem Menschen zeigen oder sich auf Nutztiere als Beute spezialisieren. Jagdrecht heißt nicht gleich Bejagung, der Wolf bliebe nach wie vor streng geschützt. Nur ein kleiner Teil der Arten, die im Jagdrecht sind, haben überhaupt eine Jagdzeit. Die anderen wie Fischotter, Luchs oder Seehund sind ganzjährig geschont. Durch die Verpflichtung zur Hege sind sie sogar besser geschützt als nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Das illegale Töten von Wölfen verurteilt der DJV und distanziert sich ausdrücklich von schwarzen Schafen, die Wölfe illegal töten. Leider erlangen diese Ausnahmen die größte Aufmerksamkeit.
Warum soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden und nicht im Naturschutzrecht bleiben, obwohl er streng geschützt ist?
Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte zu. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, da geht es nur ganz am Rande um die Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht hingegen ist von seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Wenn es um die “Entnahme” von Wölfen geht, ist das Jagdrecht das bessere Instrument. Jedenfalls, sofern es nicht nur um seltene Einzelfälle geht, wie im April 2016 in Niedersachsen und Februar 2018 in Sachsen.
Es ist wichtig, einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf zu finden, insbesondere um die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhalten. Neben Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen für Nutztierhalter wird dabei mittelfristig auch eine Entnahme eine Rolle spielen. Dafür sind die Jäger prädestiniert, denn nur sie sind flächendeckend vertreten, haben nötige Ortskenntnis, richtige Ausrüstung und Ausbildung. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.
Der Wolf ist doch in Anhang IV der FFH-Richtlinie und gar nicht im “günstigen Erhaltungszustand”. Wie kann er dann ins Jagdrecht aufgenommen werden?
Auch Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie und solche, die nicht im “günstigen Erhaltungszustand” sind, können ins Jagdrecht aufgenommen werden. Sie können allerdings keine Jagdzeit bekommen. Die FFH-Richtlinie schreibt nur ein bestimmtes Schutzniveau vor – wie die Mitgliedsstaaten das umsetzen bleibt ihnen überlassen. Einige Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind und keinen “günstigen Erhaltungszustand” haben, unterliegen in Deutschland bereits dem Jagdrecht, etwa Luchs, Wisent, Wildkatze oder Fischotter. Das ist europarechtlich zulässig, solange sie keine Jagdzeit bekommen.
Was ist der günstige Erhaltungszustand einer Population?
Der günstige Erhaltungszustand einer Art ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) definiert. Man versteht darunter die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Population der betreffenden Art in einem bestimmten Gebiet auswirken können. Die Kriterien dafür sind in Art. 1 Buchst. i der FFH-Richtlinie genannt. Eine Art soll demnach langfristig überleben können, das Verbreitungsgebiet soll nicht kleiner werden und der Lebensraum ausreichend groß sein.
Die Kriterien orientieren sich an wildbiologischen Erkenntnissen. Gemäß des im Auftrag der EU-Kommission erarbeiteten Leitfadens der LCIE (2008) reichen 1.000 erwachsene Tiere für einen “günstigen Erhaltungszustand” einer isolierten Population aus. Bei einer Population, die im genetischen Austausch mit anderen Populationen steht – wie im Fall des sogenannten deutsch-polnischen Wolfsvorkommens -, gilt eine Grenze von 250 Tieren. Ländergrenzen spielen dabei keine Rolle. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht derzeit von 150 bis 160 adulten Tieren allein in Deutschland aus, die Population umfasst aber auch Wölfe in Polen. Neue Zahlen für das Monitoringjahr 2017/2018 werden im September 2018 erwartet.
Der DJV bezweifelt daher, dass der Wolf noch nicht im “günstigen Erhaltungszustand” ist. Bei einer so anpassungsfähigen Art mit einer Vermehrungsrate von 30 Prozent pro Jahr kann daran kein Zweifel bestehen. Der Wolf ist auch international gesehen nicht gefährdet.
Sie fordern eine Anhangsänderung der FFH-Richtlinie für den Wolf in Deutschland. Warum?
Wir fordern eine Statusänderung von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“, mit der Möglichkeit des Verwaltungshandelns. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen kann. Aber wir müssen den derzeitigen sehr schnell verlaufenden Veränderungen Rechnung tragen: Die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe (wissenschaftlich korrekt: der Wolfsrudel) nimmt kontinuierlich zu, dies ist seit Jahren ein sehr dynamischer Prozess. Der Wolf breitet sich immer mehr auch in anderen europäischen Ländern aus. Wir wollen für die Zukunft vorbereitet sein. Unser Land ist dicht besiedelt. Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen werden immer wahrscheinlicher, die Konflikte nehmen zu. Die Praxis im Umgang mit anderen Tierarten, wie Biber oder Kormoran, die sich ebenfalls ausbreiten und dadurch zu vermehrten Problemen führen, hat gezeigt, dass ein frühzeitiges Handeln notwendig ist. Ausnahmen vom strengen Schutz sind in der Praxis nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, wie verschiedene Verfahren aus Bayern und Brandenburg im Umgang mit dem Biber zeigen.
Nach unserer Auffassung erfüllt der Wolf nicht mehr die Kriterien für die Aufnahme in Anhang IV der FFH-Richtline, die in Art. 1 Buchst. g der FFH-Richtlinie niedergelegt sind. Das Bundesamt für Naturschutz sieht das allerdings anders.
Müssen Jäger Schadensersatz für gerissene Schafe zahlen, wenn er im Jagdrecht ist?
Schäden durch Wolfsrisse müssten auch bei einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht nicht gezahlt werden, weder vom Jagdpächter noch von der Jagdgenossenschaft. Denn Wildschadensersatz gibt es nur für Schäden an Grundstücken (einschließlich der darauf wachsenden Pflanzen), aber nicht für gerissene Weidetiere. Und außerdem sind Grundstückschäden gar nicht bei allen Wildtieren ersatzpflichtig, sondern nur bei denen, die ausdrücklich genannt sind: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Die Rückkehr des Wolfes ist in erster Linie ein gesellschaftiches Anliegen. Daher sollten Weidetierhalter aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden.
Kann der Wolf in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland überhaupt artgerecht leben?
Die Wiederansiedlung zeigt uns, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft bestens zurecht kommt. Er findet hier geeigneten Lebensraum und ausreichend Beute. Die Frage ist nicht, ob er artgerecht in der Kulturlandschaft leben kann, sondern ob er die Akzeptanz der Bevölkerung findet. Der Wolf muss lernen, sich von Menschen und Nutztieren fern zu halten.
Durch das Fehlverhalten von Menschen (z.B. Fütterung) werden Wildtiere in Siedlungsnähe gelockt und gewöhnen sich an den Menschen. Das muss unbedingt vermieden werden. Beispiel Wildschwein: Diese intelligente Spezies legt ein Verhalten in der Stadt an den Tag, das etwa die Berliner mehr oder weniger tolerieren. Es weiß, dass es nicht bejagt wird, sogar gefüttert wird und hat jegliche Scheu verloren. Außerhalb der Städte wird es bejagt und lernt dadurch, menschlichen Kontakt zu vermeiden.
Wenn wir es zulassen, wird der Wolf vermutlich jegliche Räume wieder besiedeln. Der Wolf ist eine neugierige Art, er testet seine Grenzen aus. Es ist kein Zufall, dass der Wolf auch nachts in Städten gesichtet werden kann, wie jüngst in Walsrode. Dieses Verhalten wird jedoch von der Bevölkerung nicht akzeptiert.
Kann man Herden im Alpenraum und an Deichen schützen?
Wirksame und durchführbare Lösungen gibt es derzeit noch nicht, es gibt ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein. Schäferverbände gehen davon aus, dass sich Deichschafe grundsätzlich vor Wölfen schützen lassen, wenn genügend Geld für Personal und Sachmittel zur Verfügung steht. Dann müssten sich allerdings auch die Bewirtschaftungsformen ändern: So müsste tagsüber eine Behütung der Schafe, ggf. auch mit Herdenschutzhunden, stattfinden und nachts jeweils eine Einpferchung. Problematisch könnte das Verhalten von Herdenschutzhunden in Deichbereichen sein, die auch touristisch genutzt werden. Bei Almen ist die Situation noch anspruchsvoller.