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BGH-Urteil im Wisent-Streit

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Nächste Runde im jahrelangen Streit um Deutschlands einzige freilebende Wisentherde im Rothaargebirge.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag mit einem Urteil (Az. V ZR 175/17 u. V ZR 177/17) den Wisent-Streit an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen und damit dessen Urteil vom 29. Mai 2017 aufgehoben.

Der V. Zivilsenat des BGH ist der Auffassung, dass sich während des derzeitigen Stadiums der Auswilderung (“Freisetzungsphase”) eine Duldungspflicht des Waldeigentümers aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben könne, sofern die Nutzung seines Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Seit 2013 sind im Rothaargebirge wieder freilebende Wisente anzutreffen (Foto: Shutterstock)

Damit scheint eine drohende Zwangsumsiedlung der Tiere nach Polen zunächst abgewendet.

Wisente dürfen weiter frei leben

Der BGH sieht die Tiere zum jetzigen Stadium des Projektes noch nicht als herrenlos an. Der Verein trage für die Wisente die Verantwortung und müsse dem klagenden Waldbesitzer unabhängig von einer Duldungspflicht dessen Schäden ersetzen. Erst wenn die Wisente endgültig ausgewildert würden, seien die Tiere bspw. dem Wolf gleichzusetzen.

Das OLG Hamm muss sich nun insbesondere damit befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen es die klagenden Waldeigentümer dulden müssen, dass die Wisente des in Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojektes ihre Grundstücke betreten dürfen.

fh

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