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Blockierte Fördermittel? Ministerium dementiert!

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In Brandenburg ist ein Streit zwischen der Jägerschaft und dem Forst- und Umweltministerium um die Jagdabgabe entbrannt.

Bei der Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins ist eine Gebühr von 25 Euro pro Jagdjahr fällig. Aus dieser Jagdabgabe werden Projekte der Jägerschaft gefördert (Symbolbild: Robert Kneschke / AdobeStock)

In einem Schreiben wirft ein Verbändebündnis, dem der Landesjagdverband Brandenburg angehört, Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) vor, Fördermittel für Projekt der Jägerschaft zu blockieren. Eingehende Anträge würden bereits seit Monaten abgelehnt mit der Begründung, dass die aktuelle Förderrichtlinie auslaufe – obwohl diese noch bis zum 31. März 2023 ihre Gültigkeit habe. Damit würden unter anderem zahlreiche gut laufende Projekte im Rahmen der Natur- und Umweltbildung, des Jagdhundewesens, der Aus- und Fortbildung von Jägern, des Schießwesens sowie der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit blockiert.

In einem Pressestatement dementiert das Ministerium eine Blockadehaltung. Demnach befinde sich die überarbeitete neue Förderrichtlinie derzeit in der hausinternen Abstimmung und werde rechtzeitig dem Jagdbeirat zugeleitet. Die Bewilligungszeiträume der Richtlinie würden vom Jagdjahr auf das Haushaltsjahr umgestellt. Auf der MLUK-Internetseite sei seit langem angekündigt, dass – weil die Richtlinie ausläuft – zurzeit keine Anträge hätten gestellt werden können. Es würden den Antragsstellern aber keine Fördermittel entgehen. Und weiter: Ab 1.4. sei wieder ganz normaler Förderbeginn. Zwischenzeitlich könne für die ersten drei Monate des Jahres 2023 ein Antrag auf Grundlage der alten Richtlinie gestellt werden.

fh

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