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Brandenburg erlaubt Bogenjagd

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Bei der Bogenjagd muss der Jäger sehr nahe ans Wild heran (Foto: Deutscher Bogenjagdverband)

Die Oberste Jagdbehörde des Landes hat Berichte bestätigt, demnächst eine Ausnahmegenehmigung vom Jagdverbot mit Pfeil und Bogen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Stahnsdorf und Kleinmachnow zu erteilen.

Wie das Umweltministerium mitteilt, soll das in der Bundesrepublik bisher einmalige Vorgehen wissenschaftlich begleitet werden, um die tierschutzgerechte Anwendung von Pfeil und Bogen nachzuvollziehen und die Gefährdungswirkung durch die Pfeile sowie die Akzeptanz bei der Bevölkerung genauer beurteilen zu können. Vor allem sei der Erfolg dieser Jagdmethode zu bewerten. Es soll die Frage geklärt werden, ob es tatsächlich erforderlich sei, mit Pfeil und Bogen zu jagen oder ob herkömmliche Methoden mit der Schusswaffe und mit Saufängen ausreichen würden.

Die Sondergenehmigung der Jagd mit Pfeil und Bogen wird zeitlich befristet sein. Auch wird der jagende Personenkreis eingeschränkt und muss besondere Qualifizierungen für diese Jagdmethode nachweisen.

fh

Einen ausführlichen Beitrag zur Bogenjagd lesen Sie in der Mai-Ausgabe der Deutschen Jagdzeitung.

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