ANZEIGE

Brandenburg: Saufang-Anzeige per Formular

14587

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) müssen Betreiber von Saufängen zukünftig nur noch ein Anzeigeformular ausfüllen und einreichen.

Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung des neuen Praxisleitfadens soll die Jagd auf Schwarzwild mittels Saufang in den ASP-Landkreisen und kreisfreien Städten weiter forciert werden. (Symbolbild: The Nature Guy / AdobeStock)

Die oberste Jagdbehörde verlängert das Anzeigeverfahren für den Betrieb von Saufängen bis zum 31. März 2024.

Der Betrieb von Saufängen ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um das Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren, hat die oberste Jagdbehörde Brandenburg für die Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Prignitz sowie die kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus, die aktuell von der Festlegung einer Restriktionszone nach der Schweinepest-Verordnung betroffen sind, eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser muss der Betrieb eines Saufanges nur noch per Formular angezeigt werden, wie die Behörde mitteilt. Bereits genehmigte Saufänge würden weiterhin ihre Gültigkeit behalten und müssten nicht erneut angezeigt werden.

fh

Die Allgemeinverfügung und das Anzeigeformular sind abrufbar unter …

ANZEIGE
Aboangebot