Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den ersten Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms am 26. Juni vorgestellt. Darin fordert sie, „ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz“.
Die Partei strebt darüber hinaus an, diesen stärker zu kontrollieren und zu ahnden. Begründet wird diese Forderung damit, dass es die wichtigste Aufgabe des Rechtstaates sei, die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten und jeder das Recht auf ein Leben ohne Gewalt habe. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat“, lautet es in dem Grundsatzprogramm. Knapp 20 Jahre nach Beschluss des aktuellen Grundsatzprogramms von 2002 wollen die Grünen nun bis zum Herbst 2020 ein neues Grundsatzprogramm erarbeiten.
Zur Jagd finden sich diesmal im Programm keine Aussagen, falls dies im 58-seitigen Programm mit seinen 383 Paragraphen nicht übersehen wurde. Doch die grünen Positionen sind bekannt und haben sich nicht verändert. Ein Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen ist fester Bestandteil der Planungen für den Tag X. Ausdrücklich genannt wird im Text ein Verbot des Wildtierhandels. Dies wird nicht näher erläutert. Bei einer Abstimmung im Europaparlament hatten die grünen Abgeordneten kürzlich auch für ein Verbot des Verkaufs von Wildfleisch in der EU gestimmt.
Hier finden Sie den ersten Entwurf des Parteiprogramms von Bündnis 90/Die Grünen.
aml/rdb