Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes wie erwartet zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei.
DJV-Präsident Hartwig Fischer bewertet die Zustimmung mit Blick auf die laufende Ernte- und Drückjagdsaison positiv. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten.
![17021_13_20160923124253](https://djz.de/wp-content/uploads/sites/3/2016/11/17021_13_20160923124253.jpg)
Bundesrat in Berlin (Quelle: pixabay)
„Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen wissensbasierten und praxisorientierten Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem Einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, fasst Fischer zusammmen.