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Waffenrecht wird im Eilgang verschärft

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Die Bundesregierung hat am 27. Mai eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Unter anderem kommt es demnach wahrscheinlich zu den umstrittenen „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ der Waffenbesitzer und biometrischen Waffensicherungssystemen.

 

Fingerprint
Fingerprintsysteme sind laut Deutschen Jagdschutzverband nicht sereinreif.
Obwohl die „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ verfassungsrechtlich bedenklich sind, wurden sie durch die Koalitionsspitze in den Gesetzentwurf eingebracht. Laut der „Rheinischen Post“, meldete der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg bedenken an: „Kontrollen in privaten Wohnungen sind verfassungsrechtlich angreifbar“, sagte er der Tageszeitung am 27. Mai.
 
Auch Zweifel an der Serienreife von biometrischen Waffensicherungssystemen stören die Regierung nicht. Sie erteilte dem Bundesinnenministerium eine Ermächtigungsgrundlage für die Änderung der Verordnung zur sicheren Aufbewahrung von Waffen. Demnach könnte das Bundesinnenministerium die biometrische Sicherung nicht nur für Waffenschränke, sondern auch für großkalibrige Schusswaffen verordnen.
 
Geht es nach dem Gesetzentwurf, sollte eine vorschriftswidrige Aufbewahrung in Zukunft nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sondern eine Starftat. Das hätte zur Folge, dass ein Jäger dadurch möglicherweise seine Zuverlässigkeit und damit seinen Jagdschein verlieren könnte.

Verabschiedung noch vor der Sommerpause „um jeden Preis!“

Die Regierung plant das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Dabei ist ihr jedes Mittel Recht: Die Verschärfung des Waffenrechts wird kurzerhand an das neue Sprengstoffgesetz angehängt. Dies hat für die Koalition den großen Vorteil, dass das Sprengstoffgesetz bereits die ersten beiden Lesungen im Bundestag durchlaufen hat. Damit steht nur noch die letzte Lesung und die Verabschiedung des Gesetzes aus, bevor es in den Bundesrat und danach zum Bundespräsidenten geht.
 
 
 
-hei/pm-
 

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