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Charakterschwach und unzuverlässig

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Das Verwaltungsgericht Würzburg (Bayern) verurteilte einen Jäger zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Er hatte seine Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt, woraufhin ihm das Landratsamt Aschaffenburg Jagdschein und Waffenbesitzkarte entzog.

 

Auf Grund der Verurteilung wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge in 18 Fällen hat das Landratsamt Aschaffenburg dem unterfränkischen Weidmann Jagdschein und Waffenbesitzkarte abgenommen. Begründung: Dem Jäger fehle die nötige Charakterfestigkeit, die beim Umgang mit Schusswaffen erforderlich sei. Nach dem Waffengesetz sei  bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro davon auszugehen, dass der Betroffene „waffenrechtlich unzuverlässig“ ist, auch wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelt.
Wie die „Fränkischen Nachrichten“ berichten, hatte der Jäger gegen diese Entscheidung des Landratsamtes geklagt. Die finanziellen Unregelmäßigkeiten beim Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen bestritt der Jäger nicht, machte jedoch seine damalige Ehefrau mitverantwortlich, die die Buchführung im eigenen Betrieb gemacht haben soll. Er wies darauf hin, dass das Weidwerk Teil seines Lebens sei und er auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jage. Er handle nebenbei mit Wild, um nach der Scheidung die Alimente zahlen zu können. Das Verwaltungsgericht Würzburg befand die Entscheidung des Landratsamtes aber für richtig. Der Jäger darf nicht mehr auf die Pirsch.
as
 


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