In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Änderung des Bundesjagdgesetzes, lehnt die Deutsche Delegation im Internationalen Jagdrat (CIC) Nachtzieltechnik ab.
Nach Einschätzung des CIC provoziert der Einsatz von Nachtzieltechnik höhere Waldwildschäden (Foto: Heinz Lehmann)
Akzeptabel sei allein die Genehmigung von Nachtzieltechnik durch die Jagdbehörde im Rahmen einer Einzelfallprüfung, z.B. für den Einsatz außerhalb des Waldes bei nicht tragbaren Wildschäden in der Feldflur.
Mit den vorgesehenen Maßnahmen wird aus Sicht der deutschen CIC-Delegation nicht nur den Zielarten Schwarzwild und Waschbär, sondern allen größeren Wildtieren die Nacht als ein letzter Rückzugszeitraum vollständig genommen. Die in unserer Kulturlandschaft allgegenwärtigen Störungen, nicht zuletzt durch die Jagdausübung, hätten die Tag- und Dämmerungsaktivität des Wildes bereits deutlich reduziert. Ihnen jetzt durch technische Aufrüstung auch noch durchgehend nachts nachstellen zu können, werde das Wild noch heimlicher machen, da die mit der Nachtjagd verbundenen Störungen zunähmen.
Der CIC: „Davon sind auch die nicht bejagten Arten wie Rot- oder Damwild betroffen, da sie den Jäger wahrnehmen und sich noch länger in die Einstände zurückziehen. Durch das zu erwartende Ausweichverhalten der Wildtiere werden höhere Waldwildschäden provoziert und mittelfristig auch keine größeren Schwarzwildstrecken erzielt.“ Geeignete Instrumente, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren, sind – so der CIC – nach wie vor revierübergreifende Bewegungsjagden, die Kirrjagd während der Mondphasen und die Jagd auf Frischlinge in den Sommermonaten. Mit Blick auf die invasiven Arten sei die intensive Fallenjagd das Mittel der Wahl.
rdb