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Doch kein Wolfsabschuss: Gericht kippt Entnahme!

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Nach mehreren Weidetier-Rissen hatte das Land Niedersachsen zwei Wölfe in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven zur Entnahme freigegeben. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Genehmigung wieder kassiert.

Doch kein Wolfsabschuss: Nutztierhalter dürfen noch nicht aufatmen… (Foto: agrarmotive/ AdobeStock)

Verwaltungsgerichte entscheiden nicht zur Sache, sondern über die juristisch formale Korrektheit eines Beschlusses. Das Gericht kritisierte, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Abschusserlaubnis erteilt hatte, die Risse keinem konkreten „schadensverursachenden Wolf“ zugeordnet hätte. Das sei „voraussichtlich rechtswidrig“. Es fehle „an dem Erfordernis, dass von diesem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher Schäden ausgeht“, meinten die Richter. Die Juristen seien nicht überzeugt, „ob erwiesen ist, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört.“

Geklagt hatten eine „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und der „Freundeskreises freilebender Wölfe“. Der NLWKN kann nun Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Nutztierhalter dürfen noch nicht aufatmen…

ck

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